Sachverständigenbüro Zimmermann & Kollegen

Notwendige Unterlagen

Diese Unterlagen werden benötigt. Sollten diese nicht vorliegen, können sie nach Auftragserteilung auch durch den Sachverständigen beschafft werden. 

Die dadurch entstehenden Kosten sind als tatsächliche Aufwendungen, nach den Stundensätzen per Nachweis zu erstatten.

 

• Grundbuchangaben (Grundbuchamt beim Amtsgericht)

• Katasterunterlagen (Vermessungsamt)

• Kaufverträge / Verträge über Zu- bzw. Überfahrtsrechte (Notar / Rechtsanwalt)

 Bauvoranfrage / Baugenehmigung / Abnahmebescheid (Bauaufsichtsamt)

 Grundriss / Schnitt aller Bauteile (Bauaufsichtsamt / Bauakte / Architekt)

• Standsicherheitsnachweis (Bauaufsichtsamt / Statiker)

• Amtlicher Lageplan (Bauakte / Vermessungsingenieur)

• Baubeschreibung / Baujahr (Bauakte / Architekt / Planer)

 m² Wohnfläche / Nutzfläche (n. II. BV / DIN 283) (Bauakte / Architekt / Planer)

• falls vermietet Mietvertrag (Eigentümer / Hausverwaltung)

• fall vorhanden Vorgutachten (Eigentümer / Auftraggeber)

• Instandhaltungsrücklage nach Wirtschaftsplan (Auftraggeber)

• Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten (Auftraggeber / Verwaltung)

• Nachweis der vorh. Versorgungsanschlüsse (Versorgungsunternehmen)

• Altlasten (Umweltbehörde)

• Denkmalpflegerische Auflagen (Denkmalpflege)

 


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